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   LG Dortmund, 10.02.2011 - 9 T 628/10   

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https://dejure.org/2011,18533
LG Dortmund, 10.02.2011 - 9 T 628/10 (https://dejure.org/2011,18533)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10.02.2011 - 9 T 628/10 (https://dejure.org/2011,18533)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 9 T 628/10 (https://dejure.org/2011,18533)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen eine Zuschlagsentscheidung gem. § 100 Abs. 1 Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) i.R.e.Versteigerung eines Grundstücks bei Vorliegen der sittenwidrigen Härte für das Leben und die Gesundheit eines Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen eine Zuschlagsentscheidung gem. § 100 Abs. 1 Zwangsversteigerungsgesetz ( ZVG ) i.R.e.Versteigerung eines Grundstücks bei Vorliegen der sittenwidrigen Härte für das Leben und die Gesundheit eines Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 275 K 19/09
  • LG Dortmund, 10.02.2011 - 9 T 628/10
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 22/08

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung wegen Suizidgefahr

    Auszug aus LG Dortmund, 10.02.2011 - 9 T 628/10
    (BGH, Beschluss vom 18.09.2008, V ZB 22/08, Rn. 11.) Eine erhebliche Suizidgefahr, die schon auf die Zuschlagserteilung selbst und nicht erst auf eine sich daran anschließende etwaige Räumungsvollstreckung zurückzuführen ist, erscheint allerdings grundsätzlich eher unwahrscheinlich.

    (BGH, Beschluss vom 20.07.2006, V ZB 168/05, Rn. 10, Beschluss vom 25.01.2007, V ZB 125/05, Rn. 7; Beschluss vom 15.03.2007, V ZB 95/06, Rn. 10; Beschluss vom 18.09.2008, V ZB 22/08, Rn. 14; Beschluss vom 18.03.2010, V ZB 124/09, Rn. 29; Beschluss vom 01.07.2010, V ZB 94/10, Rn. 17.).

    (Vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14.06.2007, V ZB 28/07, Rn. 18; Beschluss vom 18.09.2008, V ZB 22/08, Rn. 15.).

  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

    Auszug aus LG Dortmund, 10.02.2011 - 9 T 628/10
    (BGH, Beschluss vom 15.07.2010, V ZB 1/10, Rn. 10 m.w.N..) Wenn mit der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden ist, gebietet die Wahrung des Vollstreckungsinteresses des Gläubigers stets auch eine sorgfältige Prüfung, ob dieser Gefahr nicht auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann.

    (BGH, Beschluss vom 15.07.2010, V ZB 1/10, Rn. 11 m.w.N.; Zöller, a.a.O., § 765 a Rn. 11.).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus LG Dortmund, 10.02.2011 - 9 T 628/10
    (BGH, Beschluss vom 25.01.2007, V ZB 125/05, Rn. 5 ff..) In Verfahren über eine Zuschlagsbeschwerde ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst, da die Beteiligten sich grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen.

    (BGH, Beschluss vom 20.07.2006, V ZB 168/05, Rn. 10, Beschluss vom 25.01.2007, V ZB 125/05, Rn. 7; Beschluss vom 15.03.2007, V ZB 95/06, Rn. 10; Beschluss vom 18.09.2008, V ZB 22/08, Rn. 14; Beschluss vom 18.03.2010, V ZB 124/09, Rn. 29; Beschluss vom 01.07.2010, V ZB 94/10, Rn. 17.).

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